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Besondere strafrechtliche Vorschriften

Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind beschränkt und entsprechen nicht den deutschen rechtsstaatlichen Vorstellungen. Bei Straffälligkeit wird auf die Gefahr langer Untersuchungshaft, teurer und oft unzureichender anwaltlicher Vertretung sowie harter Haftbedingungen hingewiesen.

Rauschmittel

Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Extasy und anderer Amphetamine) wird ausdrücklich gewarnt. Vor allem die Khaosarn Road in Bangkok ist in den Ruf geraten, ein Drogenumschlagsort für Touristen zu sein. Dort sollen sogar einige Besitzer von Guest Houses ihren Gästen Drogen zum Kauf anbieten und sie diese anschließend in ihren Räumen konsumieren lassen. Auch auf Ko Pha-Ngan und Ko Samui werden verstärkt Drogen angeboten. Vorsicht ist geboten bei Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts, da dies verhängnisvolle Folgen haben kann. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen. In besonders schweren Fällen wird die Todesstrafe verhängt, die in Thailand auch vollstreckt wird.

Ein Pflichtverteidiger wird in Thailand nur unter bestimmten Voraussetzungen gestellt. Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht, wenn die Todesstrafe droht. Bei einer zu erwartenden Gefaengnisstrafe ab zehn Jahren entscheidet das Gericht, ob der Angeklagte einen Verteidiger benoetigt. Bei zu erwartenden Gefaengnisstrafen zwischen drei und zehn Jahren muss der Angeklagte dem Gericht nachweisen, dass er sich keinen Anwalt leisten kann.

Kindesmissbrauch

Der sexuellen Missbrauch von minderjährigen in Thailand wird hart bestraft und auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren Einverständnis, ist strafbar. Im Zweifel sollte man sich über das Alter des Partners oder der Partnerin vergewissern, indem man sich den Personalausweis zeigen lässt

Majestätsbeleidigung

Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen sind zu vermeiden. Majestätsbeleidung wird in Thailand hart bestraft.

Erregung öffentlichen Ärgernisses

Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten, können bestraft werden und führen dann stets zu einem Wiedereinreiseverbot nach Thailand.

Fotografieren

Abgesehen von militärischen Objekten besteht grundsätzlich kein Fotografierverbot. Beim Fotografieren von Menschen ist allerdings – wie überall – ein gewisses Taktgefühl angezeigt.