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Besondere strafrechtliche
Vorschriften
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Strafverfahren
in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der
Verteidigung sind beschränkt und entsprechen nicht
den deutschen rechtsstaatlichen Vorstellungen. Bei Straffälligkeit
wird auf die Gefahr langer Untersuchungshaft, teurer und
oft unzureichender anwaltlicher Vertretung sowie harter
Haftbedingungen hingewiesen. |
Rauschmittel
Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften
aller Art (auch Marihuana, Extasy und anderer Amphetamine) wird
ausdrücklich gewarnt. Vor allem die Khaosarn Road in Bangkok
ist in den Ruf geraten, ein Drogenumschlagsort für Touristen
zu sein. Dort sollen sogar einige Besitzer von Guest Houses ihren
Gästen Drogen zum Kauf anbieten und sie diese anschließend
in ihren Räumen konsumieren lassen. Auch auf Ko Pha-Ngan
und Ko Samui werden verstärkt Drogen angeboten. Vorsicht
ist geboten bei Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen
für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts, da dies verhängnisvolle
Folgen haben kann. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen
führt zu hohen Freiheitsstrafen. In besonders schweren Fällen
wird die Todesstrafe verhängt, die in Thailand auch vollstreckt
wird.
Ein Pflichtverteidiger
wird in Thailand nur unter bestimmten Voraussetzungen gestellt.
Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht, wenn die
Todesstrafe droht. Bei einer zu erwartenden Gefaengnisstrafe
ab zehn Jahren entscheidet das Gericht, ob der Angeklagte
einen Verteidiger benoetigt. Bei zu erwartenden Gefaengnisstrafen
zwischen drei und zehn Jahren muss der Angeklagte dem Gericht
nachweisen, dass er sich keinen Anwalt leisten kann. |
Kindesmissbrauch
Der sexuellen Missbrauch von minderjährigen in Thailand wird
hart bestraft und auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt.
Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren
Einverständnis, ist strafbar. Im Zweifel sollte man sich
über das Alter des Partners oder der Partnerin vergewissern,
indem man sich den Personalausweis zeigen lässt
Majestätsbeleidigung
Das thailändische Königshaus genießt besonderen
Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen sind zu vermeiden.
Majestätsbeleidung wird in Thailand hart bestraft.
Erregung
öffentlichen Ärgernisses
Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen
in der Öffentlichkeit sind verboten, können bestraft
werden und führen dann stets zu einem Wiedereinreiseverbot
nach Thailand.
Fotografieren
Abgesehen von militärischen Objekten besteht grundsätzlich
kein Fotografierverbot. Beim Fotografieren von Menschen ist allerdings
wie überall ein gewisses Taktgefühl angezeigt.
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