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EINBRUCH / DIEBSTAHL

Ein feststehendes (Vor-)Urteil der Thais lautet, dass Männer meist schöner sind als Frauen. Es findet seinen Beweis in zahl-reichen Transvestiten und Transsexuellen, deren "Alcazar Show" in Pattaya Weltklasseniveau erreicht. Doch hier landen nur die Besten, viele andere gehen sehr geschickt und aggressiv dem Gewerbe nach und decken ihren wegen Hormonen und Operationen erhöhten Geldbedarf auch häufig durch Diebstahl.

Erwarten Sie in solchen Fällen anstelle von "Reiz des Andersartigen" eher den "Schock des Unverhofften". Vor allem in Schlafsälen und billigen Gasthäusern kommt es hin und wieder zu Diebstählen, zumeist durch Mitreisende. Manchmal wird das Gepäck auch von unehrlichen Mitarbeitern durchwühlt oder Geld aus dem Safe gestohlen.

Außerhalb der Hotels besteht eine gewisse Gefahr in überfüllten Bussen, die regelmässig von Touristen benutzt werden, an Stränden und in den Traveller-Zentren. Auch aus Ablagekörben von Mofas wurde während der Fahrt von überholenden Mofafahrern das Handgepäck mit allen Wertsachen entwendet.

Gepäck sollte, wie hier auch, immer beaufsichtigt werden, was in der Praxis für Alleinreisend schlichtweg unmöglich sein kann. Die Gepäckaufbewahrung an Bahnhöfen ist eine sichere und billige Möglichkeit. Auch das Reisebüro, bei denen man ein Ticket kauft, verwahrt i.d.R. das große Gepäck bis zur Abfahrt. Ein leichtes Fahrradschloss reduziert das Risiko auch gegen Null.

AKTUELL (11.03.2004):

Auch im Urlaub Diebstahl der Polizei melden

München (ddp.vwd). Wer als Urlauber im Ausland bestohlen wird und den Schaden von seiner Gepäckversicherung ersetzt bekommen möchte, der muss den Gepäckdiebstahl der zuständigen Polizei melden. Dabei gibt es keine Ausnahme, so dass auch bei Sprachproblemen vor Ort Anzeige zu erstatten ist. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichtes München (Az.: 191 C 7216/03) hervor.

In dem betreffenden Fall hatte ein Urlauber in Thailand den Diebstahl seines Gepäcks zu beklagen, wandte sich aber nicht an die örtliche Polizei, weil er Verständnisschwierigkeiten befürchtete. Das allerdings verstand die Versicherung nicht und verweigerte den Schadensersatz - zu recht, wie die Richter am Amtsgericht München fanden. Es wäre dem bestohlenen Urlauber zumutbar gewesen, für die Anzeige die Hilfe eines Dolmetschers zu suchen. Damit musste die Versicherung den Schaden nicht übernehmen. ddp.vwd/ome/pon

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