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EINBRUCH
/ DIEBSTAHL
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Ein
feststehendes (Vor-)Urteil der Thais lautet, dass Männer
meist schöner sind als Frauen. Es findet seinen Beweis
in zahl-reichen Transvestiten und Transsexuellen, deren
"Alcazar Show" in Pattaya Weltklasseniveau erreicht.
Doch hier landen nur die Besten, viele andere gehen sehr
geschickt und aggressiv dem Gewerbe nach und decken ihren
wegen Hormonen und Operationen erhöhten Geldbedarf
auch häufig durch Diebstahl. |
Erwarten Sie in solchen
Fällen anstelle von "Reiz des Andersartigen" eher
den "Schock des Unverhofften". Vor allem in Schlafsälen
und billigen Gasthäusern kommt es hin und wieder zu Diebstählen,
zumeist durch Mitreisende. Manchmal wird das Gepäck auch
von unehrlichen Mitarbeitern durchwühlt oder Geld aus dem
Safe gestohlen.
Außerhalb der Hotels
besteht eine gewisse Gefahr in überfüllten Bussen, die
regelmässig von Touristen benutzt werden, an Stränden
und in den Traveller-Zentren. Auch aus Ablagekörben von Mofas
wurde während der Fahrt von überholenden Mofafahrern
das Handgepäck mit allen Wertsachen entwendet.
Gepäck sollte, wie
hier auch, immer beaufsichtigt werden, was in der Praxis für
Alleinreisend schlichtweg unmöglich sein kann. Die Gepäckaufbewahrung
an Bahnhöfen ist eine sichere und billige Möglichkeit.
Auch das Reisebüro, bei denen man ein Ticket kauft, verwahrt
i.d.R. das große Gepäck bis zur Abfahrt. Ein leichtes
Fahrradschloss reduziert das Risiko auch gegen Null.
AKTUELL (11.03.2004):
Auch im Urlaub
Diebstahl der Polizei melden
München
(ddp.vwd). Wer als Urlauber im Ausland bestohlen wird und den
Schaden von seiner Gepäckversicherung ersetzt bekommen möchte,
der muss den Gepäckdiebstahl der zuständigen Polizei
melden. Dabei gibt es keine Ausnahme, so dass auch bei Sprachproblemen
vor Ort Anzeige zu erstatten ist. Das geht aus einem Urteil des
Amtsgerichtes München (Az.: 191 C 7216/03) hervor.
In dem betreffenden
Fall hatte ein Urlauber in Thailand den Diebstahl seines Gepäcks
zu beklagen, wandte sich aber nicht an die örtliche Polizei,
weil er Verständnisschwierigkeiten befürchtete. Das
allerdings verstand die Versicherung nicht und verweigerte den
Schadensersatz - zu recht, wie die Richter am Amtsgericht München
fanden. Es wäre dem bestohlenen Urlauber zumutbar gewesen,
für die Anzeige die Hilfe eines Dolmetschers zu suchen. Damit
musste die Versicherung den Schaden nicht übernehmen. ddp.vwd/ome/pon
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