Sicherheitshinweise
Zuletzt
aktualisiert : 25. April 2006
Weltweiter Hinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Besonders hoch ist die Gefahr von Anschlägen im Nahen und Mittleren Osten, in Afghanistan, Indonesien und - wie zahlreiche schwere Anschläge in der jüngsten Zeit gezeigt haben - auch in Russland. Darüber hinaus besteht sie insbesondere in Regionen, in denen bereits in der Vergangenheit Terroranschläge verübt oder Terrororganisationen aufgedeckt wurden, in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder in denen Attentate mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Eine Gefährdung ist jedoch auch anderswo nicht auszuschließen, etwa in den USA, oder den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Als vorrangige Ziele müssen weiterhin Orte mit Symbolcharakter gelten. Dazu zählen religiöse Versammlungsstätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastrukturen (einschließlich Luft- , Bahn- und Seeverkehr), Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit großen Menschenansammlungen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb allen Reisenden nachdrücklich sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Zum Beispiel sollten Reisende sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, wachsam sein und verdächtige Vorgänge (z.B. unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Es folgt der länderspezifische Hinweis:
Stand 21.09.2006
(Unverändert gültig seit: 21.09.2006)
Information zur aktuellen Lage in Thailand
In den Abendstunden des 19.9.2006 hat eine Gruppe namens "Rat für demokratische Reformen unter einer konstitutionellen Monarchie“ unter der Führung des Oberbefehlshabers des Heeres die Regierungsgewalt in Thailand übernommen und das Kriegsrecht ausgerufen. An diversen Orten Bangkoks, insbesondere im Regierungsviertel, wurden Soldaten postiert.
Die Lage hat sich weiter stabilisiert und ist ruhig, zu gewalttätigen Auseinandersetzungen ist es nicht gekommen.. Das öffentliche Leben ist inzwischen weitgehend zur Normalität zurückgekehrt. Banken, Geschäfte, Behörden und Schulen sind geöffnet.
Deutschen Staatsangehörigen wird geraten, die Entwicklung der aktuellen Lage über die Medien weiter aufmerksam zu verfolgen und sich insbesondere in Bangkok umsichtig zu bewegen. Menschenansammlungen sollten weiter gemieden werden. Für eine Ausreise aus Thailand besteht zur Zeit keine Veranlassung. Behinderungen und Gefährdungen von aus dem Ausland mit Flugzeug einreisenden Touristen sind nicht bekannt.
Der Flugverkehr von und nach Thailand sowie der Überlandbusverkehr unterliegen bislang keinen Einschränkungen. Für Auskünfte zu speziellen Flügen kontaktieren Sie bitte Ihre Fluggesellschaft. Die Landgrenzen (Straßenverkehr) nach Myanmar sind nach offiziellen Angaben geschlossen. Die Aus- und Einreise nach bzw. von Kambodscha, Malaysia und Laos ist möglich.
Die Botschaft wird die weitere Entwicklung intensiv beobachten. Aktuelle Informationen zur Sicherheit deutscher Staatsangehöriger werden auf der Webseite der Botschaft (www.bangkok.diplo.de) veröffentlicht.
Weitere Hinweise:
Nach einer Anschlagsserie in der Stadt Yala am 14. Juli 2005 erklärte die thailändische Regierung am 20. Juli 2005 den "besonderen Notstand" für die drei südthailändischen Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani.
Seit Anfang 2004 verzeichnet der Süden Thailands eine Welle von Anschlägen radikaler Angehöriger der muslimischen Bevölkerungsminderheit gegen staatliche Einrichtungen, worauf die thailändischen Sicherheitskräfte mit Härte reagierten. Militante muslimische Kämpfer drohten auch damit, massiv durch Selbstmordattentate zurückzuschlagen.
Für Thailand muss daher von einer erhöhten Gefahr terroristischer Attentate ausgegangen werden. Ziel dieser Attentate dürften in erster Linie Einrichtungen der thailändischen Sicherheitskräfte oder allgemein des thailändischen Staates sein. Aber auch beliebte Tourismusziele und Urlaubszentren, die Verkehrsinfrastruktur (z.B. Flughäfen) sowie große Einkaufszentren können davon nicht ausgeschlossen werden, insbesondere weil mehrere Terrorgruppen Anschläge auch gegen touristische Reiseziele angedroht hatten.
Bisher gab es in Thailand jedoch –keine– Anschläge ausser in den unter Notstandsrecht stehenden Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie in der benachbarten Provinz Songhla.
Von Reisen in und durch die unter Notstandsrecht stehenden Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie die in der Nachbarschaft liegende Provinz Songhkla an der Grenze zu Malaysia, die südlichsten Provinzen Thailands, wird aufgrund der anhaltenden Unruhen dringend abgeraten.
Wegen sporadischer Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Myanmar sollten Reisen an die Grenze oder in die unmittelbare Grenznähe nicht, oder allenfalls unter sachkundiger Führung und als Gruppenreise unternommen werden. Im Grenzgebiet zu Kambodscha kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen, die mitunter Menschenleben fordern. Gleiches wird von Trekking-Touren in entlegene nördliche Landesteile gemeldet.
Bei der Benutzung von Fähr- und Ausflugsbooten, vor allem bei Fahrten auf offener See, ist angesichts oftmals mangelhafter Sicherheits- und Rettungseinrichtungen Vorsicht angezeigt.
Seebeben
Die durch das Seebeben vor der indonesischen Insel Sumatra am 26.12.2004 ausgelöste Flutwelle richtete im südwestlichen Küstengebiet Thailands (vor allem in der Zone Khao Lak) sowie den vorgelagerten Inseln schwere Schäden an. Der Wiederaufbau der touristischen Infrastruktur ist inzwischen weitestgehend abgeschlossen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Reise und Ihre eigene Verantwortung können wir Ihnen nicht abnehmen. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen. Verweise auf Reise- und Sicherheitshinweise in den Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das Auswärtige Amt nicht verbindlich.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Referat 040
D-11013 Berlin
Tel.: (030) 5000-2000
Fax: (030) 5000-51000 |