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11.04.2004 - Auch im Urlaub Diebstahl der Polizei melden

München (ddp.vwd). Wer als Urlauber im Ausland bestohlen wird und den Schaden von seiner Gepäckversicherung ersetzt bekommen möchte, der muss den Gepäckdiebstahl der zuständigen Polizei melden. Dabei gibt es keine Ausnahme, so dass auch bei Sprachproblemen vor Ort Anzeige zu erstatten ist. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichtes München (Az.: 191 C 7216/03) hervor.

In dem betreffenden Fall hatte ein Urlauber in Thailand den Diebstahl seines Gepäcks zu beklagen, wandte sich aber nicht an die örtliche Polizei, weil er Verständnisschwierigkeiten befürchtete. Das allerdings verstand die Versicherung nicht und verweigerte den Schadensersatz - zu recht, wie die Richter am Amtsgericht München fanden. Es wäre dem bestohlenen Urlauber zumutbar gewesen, für die Anzeige die Hilfe eines Dolmetschers zu suchen. Damit musste die Versicherung den Schaden nicht übernehmen. ddp.vwd/ome/pon

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