11.04.2004
- Auch im Urlaub Diebstahl der Polizei melden
München (ddp.vwd).
Wer als Urlauber im Ausland bestohlen wird und den Schaden von
seiner Gepäckversicherung ersetzt bekommen möchte,
der muss den Gepäckdiebstahl der zuständigen Polizei
melden. Dabei gibt es keine Ausnahme, so dass auch bei Sprachproblemen
vor Ort Anzeige zu erstatten ist. Das geht aus einem Urteil
des Amtsgerichtes München (Az.: 191 C 7216/03) hervor.
In dem betreffenden Fall
hatte ein Urlauber in Thailand den Diebstahl seines Gepäcks
zu beklagen, wandte sich aber nicht an die örtliche Polizei,
weil er Verständnisschwierigkeiten befürchtete. Das
allerdings verstand die Versicherung nicht und verweigerte den
Schadensersatz - zu recht, wie die Richter am Amtsgericht München
fanden. Es wäre dem bestohlenen Urlauber zumutbar gewesen,
für die Anzeige die Hilfe eines Dolmetschers zu suchen.
Damit musste die Versicherung den Schaden nicht übernehmen.
ddp.vwd/ome/pon
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